AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- / Buchungsbedingungen der Firma INNOVATIONLEADERS

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) der Firma INNOVATIONLEADERS Academy & Business Consulting GmbH, (im folgenden INNOVATIONLEADERS), Eichstetter Str. 55, D-79232 March-Neuershausen

§ 1 Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich und Änderungen
(1) 1. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind gemäß § 13 BGB natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind gemäß § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Teilnehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(2) Die INNOVATIONLEADERS erbringt ihre Dienstleistungen im Bereich Beratung, Coaching und Wissensvermittlung ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
(3) Mit der jeweiligen Vertragsunterzeichnung oder sonstigen rechtsverbindlichen Begründung eines Auftragsverhältnisses in Kenntnisnahme der AGB erkennt der Auftraggeber die Geltung diese AGB an.
(4) INNOVATIONLEADERS ist berechtigt, diese AGB, nach Ankündigung, jederzeit mit einer angemessenen Frist zur Ankündigung zu ändern. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb der Frist schriftlich widersprochen wird.
(5) Die AGB der INNOVATIONLEADERS gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber gelten nicht, ausgenommen, INNOVATIONLEADERS hat ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt.

§ 2 Leistungsgegenstand / -umfang
(1) Gegenstand der Bedingungen sind Akademie-, Beratungs-, Coaching- und Trainings- Dienstleistungen (im Folgenden „Leistungen“ genannt). Der Umfang der Leistungen beinhaltet grundsätzlich nicht Reisezeiten sowie Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten.
(2) Der detaillierte Umfang der jeweiligen Leistungen ist aus deren Einzelbeschreibungen zu ersehen. Allgemeine reklamehafte öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von Herstellern stellen keine vertragsgemäße Angabe der Leistung dar.
(3) Die Angebote sind freibleibend. Änderungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben vorbehalten.

§ 3 Datenschutz
(1) INNOVATIONLEADERS weist gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass sie personenbezogene Daten als Kundendaten erhebt, verarbeitet und nutzt, soweit diese für die Begründung und/oder Bearbeitung des Vertragsverhältnisses oder dessen inhaltlicher Ausgestaltung erforderlich sind.
(2) INNOVATIONLEADERS wird diese Kundendaten vertraulich und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht behandeln und vor Missbrauch schützen.
(3) INNOVATIONLEADERS hat einen Beauftragten für den Datenschutz gem. §§ 36, 37 BDSG nach § 4 f. BDSG bestellt. Die Mitarbeiter des Unternehmens sind auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet.

§ 4 Beauftragung
(1) Die Beauftragung von Leistungen erfolgt in schriftlicher Form unter Verwendung der Medien Brief, Email oder Fax.
(2) Die Anmeldungen zu Leistungen der Wissensvermittlung werden aufgrund der in der Kursbeschreibung angegebenen Teilnehmerzahl in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

§ 5 Auftragsannahme
Ein Auftrag wird umgehend schriftlich per Brief, Email, Fax, oder Rechnung bestätigt. Durch die Bestätigung oder Rechnung wird ein Vertrag geschlossen und unter Einbeziehung dieser AGB verbindlich.

§ 6 Ausfallregelung
(1) INNOVATIONLEADERS behält sich vor, einen Auftrag oder Teile daraus aus wichtigem Grund abzusagen oder den Termin zu ändern.
(2) Die Termine werden nach den zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung voraussehbaren Terminmöglichkeiten gelegt. Sie sind insoweit verbindlich vorbehaltlich solcher Gründe, welche nicht im Einflussbereich von INNOVATIONLEADERS liegen und nicht vorhersehbar und auch bei Anwendung der den Umständen nach zumutbaren Sorgfalt unabwendbar sind und sie an der Durchführung ohne eigenes Verschulden hindern. Hierunter fallen insbesondere höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Genehmigungen, eventuelle bei den Beratern oder sonstigen Vertragspartnern eintretende Betriebshindernisse oder Erkrankungen.
(3) Im Falle der Absage werden sämtliche Beteiligten umgehend von INNOVATIONLEADERS informiert. INNOVATIONLEADERS wird sich bemühen, sobald wie möglich einen geeigneten Ersatztermin anzubieten.
(4) Bereits gezahlte Gebühren für die Leistungen werden bei Absage durch INNOVATIONLEADERS von INNOVATIONLEADERS rückerstattet.
(5) Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht durch Absage oder Verschiebung der Leistungen nicht. Bei Ausfall oder Verschiebung kann INNOVATIONLEADERS ebenfalls nicht zum Ersatz von Reise- oder Hotelkosten verpflichtet werden.

§ 7 Storno durch Auftraggeber
(1) Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
(2) Sie sind bis 14 Tage vor Beginn der Leistung kostenfrei. Nach diesem Zeitpunkt berechnet INNOVATIONLEADERS bis acht Tage vor Beginn 50% der Leistungsvergütung. Erfolgt die Stornierung weniger als sieben Tage vor Beginn, berechnet INNOVATIONLEADERS die gesamte vereinbarte Leistungsvergütung.
(3) Die Stornierungen von Hotel-, Anfahrts- und sonstigen Buchungen, die nicht in den Umfang der von INNOVATIONLEADERS angebotenen Leistungen fallen, obliegen dem Auftraggeber.
(4) Leistungen, die vom Auftraggeber bezahlt aber nicht abgerufen wurden, gelten als erbracht und abgenommen und werden nicht zurückerstattet.

§ 8 Umbuchungen
Umbuchungen sind bis zu sieben Tagen vor Leistungsbeginn kostenfrei. Danach berechnet die INNOVATIONLEADERS eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10% der vereinbarten Leistungsvergütung.

§ 9 Übertragung der Teilnahme
Die Übertragung der Teilnahme an einer gebuchten Leistung auf andere Mitarbeiter innerhalb des eigenen Unternehmens des Auftraggebers ist möglich. Ausgeschlossen ist jedoch die Übertragung auf Dritte.

§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die jeweiligen Preise sind aus der Auftragsbestätigung zu ersehen.
(2) Die Rechnung ist nach Erhalt unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zur Zahlung fällig.
(3) Die Zahlung ist bargeldlos an das auf der Rechnung benannte Konto der INNOVATIONLEADERS unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer zu leisten.

§ 11 Zahlungsverzug
(1) Der Auftraggeber kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit der Forderung und Erhalt einer Mahnung nicht leistet; er kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Besteht Unsicherheit über den Zeitpunkt des Zugangs von Rechnung oder Zahlungsaufstellung, kommt der Auftraggeber, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
(2) Im Falle des Verzuges ist INNOVATIONLEADERS berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach Bürgerlichem Gesetzbuch, BGB (§ 247), geltend zu machen. Sollte es sich um ein Rechtsgeschäft handeln, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, besteht die Berechtigung der INNOVATIONLEADERS, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz geltend zu machen.
(3) INNOVATIONLEADERS kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen geltend machen.
(4) INNOVATIONLEADERS behält sich die Geltendmachung weiter¬gehender Schadensersatzansprüche wegen Verzugs vor.

§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche der INNOVATIONLEADERS nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur bei Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 13 Haftungsbeschränkungen
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der INNOVATIONLEADERS auf den nach der Art der Ware oder Dienstleistung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten der INNOVATIONLEADERS. Gegenüber Unternehmern haftet INNOVATIONLEADERS bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
(2) Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche aus Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen oder Daten und sonstigen Vermögensschäden des Auftraggebers, sind aus¬geschlossen. Dies gilt auch für durch Unachtsamkeit entstandene Unfälle und durch Diebstahl oder andersartig verlorengegangene Sachen, die der Auftraggeber mit zum Ort der Leistungserbringung mitgebracht hat.
(3) Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch INNOVATIONLEADERS nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Für die Erfüllung von Garantieleistungen von Herstellern steht INNOVATIONLEADERS nicht ein.
(4) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Erbringung der Leistung, es sei denn der INNOVATIONLEADERS ist Arglist vorzuwerfen.
(5) Soweit die Leistungen von INNOVATIONLEADERS seitens des Auftraggebers Vorkenntnisse erfordern, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass diese Vorkenntnisse vorhanden sind. Im Falle von Vorgaben eines Auftraggebers ist dieser verantwortlich für die zur erfolgreichen Leistungserbringung erforderlichen Vorkenntnisse.

§ 14 Urheberrechte
(1) INNOVATIONLEADERS behält sich alle Rechte an den Veranstaltungen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der selbst erstellten Unterlagen, Software und Konzepte (im Folgenden als Materialien bezeichnet) vor.
(2) Erbringt INNOVATIONLEADERS Leistungen dergestalt, dass bestehende Unterlagen, Konzepte oder Software (Materialien) des jeweiligen Kunden ergänzt, weiterentwickelt oder verändert werden, so behält INNOVATIONLEADERS sich die Rechte an den jeweiligen Materialien ebenfalls vor. § 14 Ziffer (1) gilt entsprechend.
(3) Der Auftraggeber erhält nur durch die vollständige geleistete Zahlung der Rechnung von INNOVATIONLEADERS ein Nutzungsrecht an den ihm übergebenen Materialien i.S.v. Ziffer (1). Dieses Recht kann im Falle des Missbrauchs jederzeit widerrufen werden. Unter Missbrauch ist beispielsweise die wirtschaftliche Verwertung (Verkauf, Schulung gegen Entgelt, etc.) der Materialien anzusehen.
(4) Die während der Leistungserbringung teilweise zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht sowie an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich INNOVATIONLEADERS zivilrechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, sowie die Einleitung strafrechtlicher Maßnahmen vor.

§ 15 Besondere Bestimmungen für Verbraucher bei besonderen Vertriebsformen
Sollte der Auftraggeber im Rahmen seiner Eigenschaft als Verbraucher die Dienstleistungen der INNOVATIONLEADERS nutzen wollen, ergeht für Haustürgeschäfte und Fernabsatzverträge folgender Hinweis:
(1) Begriffsbestimmungen:
1. Haustürgeschäft ist ein Vertrag über eine entgeltliche Leistung, zu dessen Abschluss der Verbraucher durch mündliche Verhandlung an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung, anlässlich einer von INNOVATIONLEADERS oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse der INNOVATIONLEADERS durchgeführten Freizeitveranstaltung oder im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist.
2. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen dem Verbraucher und INNOVATIONLEADERS unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Fernkommunikationsmittel sind solche Mittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können (z.B. Briefe, E-Mails, Telefonanrufe, Kataloge u.ä.).
Im Rahmen dieser besonderen Vertriebsformen gilt folgendes Widerrufsrecht:
(1) Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware oder einer sonstigen Annahme seines Angebots zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber der INNOVATIONLEADERS zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an die INNOVATIONLEADERS.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt bei Haustürgeschäften mit der Aushändigung der Vertragsurkunde bzw. Auftragsbestätigung etc. an den Verbraucher, bei Fernabsatzverträgen über Warenlieferungen nicht vor dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger bzw. bei Teillieferungen nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.
(3) Der Verbraucher ist bei der Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der Ware verpflichtet, sofern er nach dem o.g. bereits im Besitz der Ware ist, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu € 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. Bei einem Bestellwert über € 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
(4) Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
(5) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Es erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(6) Das Widerrufsrecht besteht bei Haustürgeschäften nicht, wenn die zum Abschluss führenden Verhandlungen durch den Verbraucher bestellt worden sind, die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das Ergebnis € 40 nicht übersteigt oder die Willenserklärung des Verbrauchers notariell beurkundet ist. Das Widerrufsrecht ist ferner ausgeschlossen bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Teilnehmerspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind; zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

§ 16 Schriftformerfordernis
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

§ 17 Gerichtsstand, Rechtswahl
(1) Geltendes Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle vertraglichen Streitigkeiten (aus diesen AGB) ist das für den Sitz der INNOVATIONLEADERS zuständige Gericht.

§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte eine unbeabsichtigte Lücke enthalten sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Klausel ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Gelingt dies nicht, gilt das Gesetz.

Stand: April 2016